Umlagenprivilegierung für Wärmepumpen

Für elektrisch betriebene Wärmepumpen können die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage unter bestimmten Voraussetzungen vollständig entfallen.

Das Energiefinanzierungsgesetz (§ 22 EnFG) sieht eine Entlastung für Strom vor, der in elektrisch betriebenen Wärmepumpen verbraucht wird. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, werden die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage für den entsprechenden Stromverbrauch auf null reduziert.

Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist und ihr Stromverbrauch separat erfasst und bilanziert wird. Zudem dürfen bestimmte gesetzliche Ausschlussgründe nicht vorliegen.

Die Privilegierung wurde bereits 2023 gesetzlich eingeführt, konnte aufgrund eines beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalts zunächst jedoch nicht angewendet werden. Seit dessen Wegfall am 23. Dezember 2025 ist die Regelung anwendbar.

Wie erfolgt die Entlastung?

Damit die Umlagenreduzierung berücksichtigt werden kann, müssen die erforderlichen Angaben beim Stromversorger vorliegen. Dieser übernimmt als Netznutzer die Meldung an den zuständigen Netzbetreiber.

Die grundlegenden Voraussetzungen für die Umlagenprivilegierung müssen nur einmal gemeldet werden. Das entsprechende Antragsformular dafür finden Sie in unserem Downloadbereich. Solange sich die Voraussetzungen nicht ändern, ist kein erneuter Antrag erforderlich; Änderungen, die für die Entlastung relevant sind, müssen KSE Energie jedoch unverzüglich gemeldet werden. 

Unabhängig davon ist eine jährliche Meldung der privilegierungsfähigen Strommengen an den Netzbetreiber gesetzlich vorgeschrieben. Für das Verbrauchsjahr 2026 müssen die Jahresmeldungen grundsätzlich bis zum 31. März 2027 beim Netzbetreiber eingehen. KSE Energie übernimmt diese Meldung und nutzt hierfür die bereits vorliegenden Mess- und Abrechnungsdaten. 

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zu speziellen Wärmepumpentarifen und zu möglichen Entlastungen bei den Netzentgelten erläutern wir in unserer Handreichung. Bei Fragen steht Ihnen KSE Energie gerne zur Verfügung.