Neue Regeln für Photovoltaik geplant

Die geplante EEG-Novelle könnte die Wirtschaftlichkeit neuer Photovoltaikanlagen verändern. Eigenverbrauch rückt stärker in den Fokus.

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) soll die Förderung und Vermarktung von Solarstrom grundlegend verändern. Eigenverbrauch, Direktvermarktung und eine netzdienliche Einspeisung rücken stärker in den Mittelpunkt.

Mit der geplanten Novelle des EEG möchte die Bundesregierung den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien stärker am Strommarkt und an den Anforderungen der Stromnetze ausrichten. Insbesondere für neue Photovoltaikanlagen könnten sich dadurch ab 2027 wesentliche Veränderungen ergeben.

Direktvermarktung statt fester Einspeisevergütung

Eine zentrale Änderung betrifft die bisherige Einspeisevergütung. Diese soll für neue Anlagen schrittweise durch eine stärkere Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms ersetzt werden. Für kleinere Anlagen sind zeitlich begrenzte Übergangsregelungen vorgesehen.

Damit verändert sich die wirtschaftliche Grundlage neuer Photovoltaikprojekte. Künftig kommt es noch stärker darauf an, wie der erzeugte Strom genutzt oder vermarktet werden kann.

Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, die Einspeiseleistung bestimmter neuer PV-Dachanlagen auf 50 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Diese Begrenzung betrifft die Einspeisung ins öffentliche Netz, nicht die grundsätzlich mögliche Stromerzeugung der Anlage. Überschüssiger Strom kann beispielsweise direkt vor Ort verbraucht oder in Batteriespeichern zwischengespeichert werden.

Was bedeutet das für kirchliche Gebäude?

Für Kirchengemeinden sowie kirchliche und soziale Einrichtungen gewinnt eine sorgfältige Planung weiter an Bedeutung. Entscheidend ist, wie viel des erzeugten Solarstroms vor Ort genutzt werden kann und welche Vermarktungsmöglichkeiten bestehen.

Während beispielsweise Kindertagesstätten oder Verwaltungsgebäude häufig einen höheren Stromverbrauch während der Sonnenstunden aufweisen, ist der Eigenverbrauch in Kirchengebäuden oft deutlich geringer. Auch die Kombination mit Batteriespeichern, Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur sollte bei der Planung berücksichtigt werden. 

Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz

Für bereits in Betrieb befindliche Photovoltaikanlagen sollen die zugesagten Förderbedingungen bestehen bleiben.

Wichtig ist zudem: Die EEG-Novelle befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Änderungen am Gesetzentwurf sind daher weiterhin möglich.

KSE Energie verfolgt die Entwicklung und unterstützt kirchliche Träger bei der Planung und Umsetzung von Photovoltaikprojekten. Dabei stehen die Anforderungen der jeweiligen Einrichtung und eine langfristig tragfähige Lösung im Mittelpunkt.