Energiepreisbremsen

Im zweiten Entlastungsschritt hat die Bundesregierung eine Preisdeckelung für Strom, Gas und Wärme beschlossen.

Mitte Dezember 2022 hat der Bundestag die Energiepreisbremsen beschlossen. Mit der Preisdeckelung sollen Verbraucher und Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt werden. Im Regelfall greifen die Entlastungen ab März 2023 – zusätzlich rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar 2023. Die Gültigkeitsdauer der Preisbremsen wurde für das Jahr 2023 festgelegt, ob diese bis April 2024 verlängert werden, wird gesondert entschieden.

Ziel der Preisbremsen ist, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaussteigen. Zugleich sollen weiterhin Einsparanreize aufrechterhalten werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes.

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