Gebäudemodernisierungsgesetz

Für Eigentümer bedeutet die Neuregelung vor allem mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Bestehen bleibt die Förderung klimafreundlicher Heizungen.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). 
 

Freie Wahl der Heizungsart

Die bisherige Vorgabe, bei neuen Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzusetzen, entfällt. 

Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen und hybriden Heizsystemen können damit auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Für fossile Brennstoffe gelten jedoch langfristig Vorgaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Ab 2045 müssen Brennstoffe für die Wärmeversorgung vollständig klimaneutral sein. Ab 2029 soll dazu der Einsatz von Bioanteilen in Gas und Öl schrittweise ausgeweitet werden. Die konkreten Regelungen für diese künftige „Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe“ sollen bis Ende 2026 festgelegt werden.
 

Fossile Heizungen: langfristige Kosten im Blick behalten

Dass eine Gas- oder Ölheizung nach dem neuen Bundesgesetz wieder zulässig ist, bedeutet nicht automatisch, dass sie auch ökologisch und wirtschaftlich die beste Entscheidung ist. Steigende CO₂-Kosten, steigende Gasnetzentgelte und die langfristig zunehmenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffanteile können die Betriebskosten fossiler Heizungen deutlich erhöhen. Gerade bei einer Investition mit einer Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sollte deshalb nicht nur die aktuelle Anschaffung betrachtet werden.
 

Kirchliche Vorgaben können über das Bundesrecht hinausgehen

In vielen Bistümern und Landeskirchen gibt es zudem eigene Vorgaben und Klimaschutzstrategien für die energetische Sanierung und den Heizungstausch. Diese können strengere Anforderungen vorsehen als das Bundesrecht. Vor einer geplanten Heizungsmodernisierung sollten kirchliche Eigentümer*innen deshalb neben den gesetzlichen Anforderungen auch die jeweils geltenden kirchlichen Vorgaben und Klimaschutzziele prüfen.
 

Förderung wird effizienter und stärker auf Sanierung ausgerichtet

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt und neu ausgestaltet. Die Förderung für den Heizungstausch richtet sich insbesondere an private Haushalte, während für Nichtwohngebäude – zu denen viele kirchliche Gebäude zählen – ebenfalls Fördermöglichkeiten bestehen, unter anderem über die BEG für Einzelmaßnahmen sowie Nichtwohngebäude. Für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden stehen zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Zudem bleibt die Sanierungsgrundförderung in Höhe von 15 Prozent für Effizienzmaßnahmen am Gebäude für sämtliche Antragstellenden bestehen. Welche Förderung im Einzelfall infrage kommt, hängt unter anderem von Gebäudetyp, Sanierungsumfang und geplanter Maßnahme ab.

Die neuen Förderbedingungen gelten bereits seit dem 21. Juli 2026. Bereits zuvor zugesagte Förderanträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
 

Was bedeutet das für kirchliche Gebäude?

Für Kirchengemeinden, kirchliche Verwaltungen und soziale Einrichtungen bietet das neue Gesetz Handlungsspielräume. Bei anstehenden Heizungsmodernisierungen lohnt es sich, nicht nur die gesetzlichen und kirchenrechtlichen Vorgaben, sondern vor allem auch Energieverbrauch, Gebäudeeigenschaften, Investitionskosten und langfristige Betriebskosten sowie CO₂-Emissionen zu berücksichtigen. 

Gerade bei größeren oder vielfältig genutzten kirchlichen Gebäuden ist eine ganzheitliche Betrachtung essenziell. Wärmepumpen, Fernwärme, hybride Heizsysteme oder andere klimafreundliche Lösungen können abhängig vom jeweiligen Gebäude eine wirtschaftliche und nachhaltige Perspektive bieten. Eine frühzeitige Planung schafft dabei nicht nur mehr Sicherheit bei der Investitionsentscheidung, sondern kann auch helfen, langfristig Energie- und Betriebskosten zu reduzieren.

Weitere Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen bietet die KfW. Antworten auf häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie außerdem beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Lesen Sie bei Interesse gerne auch den Beitrag zum Thema „Kirchen effizient heizen – Studie bestätigt Heizkosteneinsparung, CO₂-Reduktion und Behaglichkeit durch Hybridkonzept in Kirchen“.