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in dieser Ausgabe erfahren Sie, welche Energienebenkosten für das kommende Lieferjahr zu erwarten sind und welche gesetzlichen Pflichten Betreiber von (Eigen-)Erzeugungsanlagen ab 2022 nicht versäumen dürfen. Die Expertenbeurteilungen zu den Spezialtarifen sogenannter Stromclouds und zur Gemeinnützigkeit bei Eigenerzeugungsanlagen unterstützen Sie, Angebote differenziert zu bewerten.
Herzlichst, Ihr Jan Bergenthum