Energie für Kirche | Oktober 2021


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in dieser Ausgabe erfahren Sie, welche Energienebenkosten für das kommende Lieferjahr zu erwarten sind und welche gesetzlichen Pflichten Betreiber von (Eigen-)Erzeugungsanlagen ab 2022 nicht versäumen dürfen. Die Expertenbeurteilungen zu den Spezialtarifen sogenannter Stromclouds und zur Gemeinnützigkeit bei Eigenerzeugungsanlagen unterstützen Sie, Angebote differenziert zu bewerten.

Herzlichst, Ihr Jan Bergenthum


 

Kurz gemeldet

Neues aus der Energiewelt

Erinnerung an Pflicht zur Drittmengenabgrenzung: Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen, die Dritte mit Strom versorgen, müssen diese Strommengen spätestens ab 1. Januar 2022 mit geeichten Stromzählern erfassen. +++ Baden-Württemberg erweitert die Pflicht zur Installation von Solaranlagen beim Neubau von (Nicht-)Wohngebäuden und neuen Parkplätzen. +++ KSE Energie gibt die für das Lieferjahr 2022 veröffentlichten Energienebenkosten für Strom und Gas 1 : 1 an ihre Kunden weiter.   More Icon  jetzt mehr lesen!

Eigenerzeugung

Gemeinnützigkeit bleibt erhalten

Es kursiert die Behauptung, dass eine Körperschaft ihre Gemeinnützigkeit durch die Einspeisung der überschüssigen Strommengen aus ihrer BHKW- oder PV-Anlage verlieren kann. Diese Gefahr besteht nicht grundsätzlich. Lesen Sie die juristische Einschätzung einer auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei.   More Icon  jetzt mehr lesen!

Spezialtarife

Stromclouds im Check

Dacheigentümer, deren Dachflächen sich für Solaranlagen eignen, werden immer häufiger mit Angeboten sogenannter Cloud- und Community-Tarife konfrontiert. Diese wirken auf den ersten Blick meist attraktiv und sind durch komplexe Vertrags- und Preisbedingungen schwer mit anderen Stromtarifen zu vergleichen. Doch in der Regel lohnen sich diese Tarife nicht.   More Icon  jetzt mehr lesen!

Zählerablesung 2021

Jahresverbrauchsabrechnung steht bevor

Abhängig davon, welches Verfahren Sie zur Zählerstanderfassung gewählt haben, erhalten Sie in den kommenden Wochen eine entsprechende Aufforderung zur Datenübermittlung. Darin bitten wir Sie, Ihre Zähler bis 31.12.2021 abzulesen und uns die Daten bis 21.01.2022 fristgerecht zukommen zu lassen. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und stehen bei Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung.

KSE Ökostrom – KlimaPlus

KSE Energie fördert Ihre Projekte

Sie haben ein Projekt, das einen Beitrag zur Energiewende leistet, innovativ ist und in Verbindung zum Sektor Strom steht?
Bewerben Sie sich und gewinnen Sie bis zu 7.000 Euro Förderung. Details zu den Teilnahmebedingungen sowie konkrete Beispiele förderfähiger Maßnahmen finden Sie in den Förderrichtlinien. Wir freuen uns auf Ihre Impulse.   More Icon  jetzt mehr lesen!

KSE Energie

Klimafreundlicher Geschäftsbetrieb

Im Rahmen unseres eigenen Geschäftsbetriebs verfolgen wir ebenfalls das Ziel, CO2-Emissionen zu vermeiden. Die dabei unvermeidlich entstehenden Emissionen kompensieren wir über Klima-Kollekte, den CO2-Kompensationsfonds christlicher Kirchen. Der Ausgleich der CO2-Emissionen erfolgt dabei durch Klimaschutzprojekte in Schwellen- und Entwicklungsländern.   More Icon  jetzt mehr lesen!

 
 
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