AKTUELLES
Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen, die Dritte mit Strom versorgen, müssen diese Strommengen ab 1. Januar 2022 erfassen.
Um den Einstieg in die E-Mobilität zu erleichtern, gibt es viele Förderprogramme – unter anderem von Kirche für Kirche.
Erfahren Sie mehr über die neue BAV-Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge „Ladeinfrastruktur vor Ort“.
Am 11.02.2021 wurde im Bundestag das "Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz" (GEIG) beschlossen.
Entscheiden Sie sich künftig für den elektronischen Versand Ihrer Abrechnungen und schützen Sie die Umwelt.
Anhand des neuen Gesetzesbeschlusses empfiehlt KSE Energie Betreibern von Ü20-Anlagen folgendes Vorgehen.
Die Frist zur Eintragung von Bestandsanlagen ins Marktstammdatenregister (MaStR) endet am 31. Januar 2021.
Erfahren Sie im kostenlosen Web-Seminar alles über die aktuellen Förderprogramme im Bereich Elektromobilität.
«Das ist Bewahrung der Schöpfung in modernem Gewand» – das Journalistenteam der Erzdiözese Freiburg berichtet.
Das neue BMU-Förderprogramm unterstützt explizit soziale Einrichtungen beim Umstieg auf Elektromobilität.
Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt EnEG, EnEV und EEWärmeG.
Die ersten knallroten Elektro-Flitzer der Kirchlichen Sozialstation Sachsenheim sind im Einsatz und kommen sehr gut an.
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