Energienebenkosten 2025

KSE Energie gibt die für das Jahr 2025 veröffentlichten Energienebenkosten für Strom und Gas 1:1 an ihre Kunden weiter.

Die Energienebenkosten – Abgaben, Umlagen und Netzentgelte – für das Jahr 2025 sind von den Übertragungsnetzbetreibern und der Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht worden. Entsprechend der vertraglich vereinbarten Eins-zu-eins-Abrechnung der Energienebenkosten berechnet KSE Energie neben dem festen Energiepreis sämtliche allgemeinen Preisbestandteile in der jeweils vorgegebenen Höhe an ihre Kunden weiter. 

Die Abgaben und Umlagen im Bereich Erdgas steigen durch die vordefinierte Kostenerhöhung der CO2-Bepreisung, welche im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt ist. Demnach erfolgt die nächste Anpassung für Erdgas zum 1. Januar 2025 von 45 €/t auf 55 €/t. Bei den weiteren Abgaben und Umlagen sind keine Änderungen zu verzeichnen. Abzuwarten bleibt, wie die Bundesregierung über den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf zur Änderung der Gasspeicherumlage entscheidet.

Die Abgaben und Umlagen im Bereich Strom steigen um ca. 1 Cent/kWh. Hauptgrund ist die Anhebung der §19-StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage) um 68 Prozent. Ziel dieser Umlagen-Erhöhung ist eine deutschlandweit gleichmäßigere Verteilung der bislang sehr unterschiedlichen Netzentgelte. Den Hintergrund zur Umwälzung der Netzentgelte erläutern wir Ihnen in untenstehendem Absatz. Auch steigt die Offshore-Haftungsumlage um 24,4 Prozent auf 0,816 Cent/kWh, während der KWKG-Aufschlag mit 0,277 Cent/kWh nahezu unverändert bleibt.
Auch wenn die Stromnebenkosten seit der Abschaffung der EEG-Umlage in 2022 nur noch einen kleinen Anteil des Strompreises (etwa 6 Prozent) ausmachen, stellt die Kostensteigerung laut Asew (Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung) eine signifikante Belastung für Stromkunden dar.

Die für 2025 veröffentlichten Abgaben und Umlagen sowie die Vorjahreswerte finden Sie in der obenstehenden Übersicht.

Die – noch vorläufigen – Netzentgelte für Strom und Erdgas sind auf der Internetseite des jeweils zuständigen Netzbetreibers einzusehen. Dessen Namen finden Sie z. B. auf Ihrer Rechnung. Die Netzentgelte für Strom steigen 2025 im Durchschnitt um 3,4 Prozent. Grund hierfür sind wie im Vorjahr notwendige Infrastrukturinvestitionen sowie die Marktpreisentwicklungen im Bereich Energie und Rohstoffe infolge der geopolitischen Ereignisse. Die Höhe der Netzentgelte ab 2025 wird zudem von der Entscheidung der Bundesnetzagentur zur fairen Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien beeinflusst (siehe unten). So profitieren vor allem ländliche Regionen im Norden und Osten Deutschlands sowie Bayern von einer zum Teil zweistelligen Reduzierung der Netzentgelte. Andere Gebiete dagegen können durch die Umwälzung der Netzkosten von Kostensteigerungen betroffen sein. Bei den Gasnetzentgelten sind voraussichtlich ebenfalls Mehrkosten zu erwarten, was mitunter auf eine reduzierte Nachfrage zurückzuführen ist.
Die vorläufigen Netzentgelte werden jedes Jahr von den Netzbetreibern für das Folgejahr ermittelt und bis zum 15. Oktober veröffentlicht. Die Höhe der Netzentgelte wirkt sich dann unter anderem auf den Strompreis für das kommende Jahr aus. Netzentgelte machen in der Regel ein Viertel der Stromkosten und rund 10 Prozent des Gaspreises aus. Die Höhe der Netzentgelte kann bis Ende Dezember eines Jahres für das Folgejahr geändert werden. Diese Anpassungen waren in der Vergangenheit in der Regel nur gering.

 

Was ändert sich bei den Netzentgelten für Strom zum 1.1.2025?

Netzentgelte werden für den Transport von Energie bezahlt. Viele Stromverteilernetze sind noch nicht hinreichend digitalisiert und ausgebaut. Dies ist aber für die Aufnahme und den Weitertransport des regional erzeugten erneuerbaren Stroms erforderlich. Kosten für Ausbau und Digitalisierung treten bundesweit in unterschiedlichem Maße auf. Grund dafür ist, dass Windenergieanlagen vorwiegend im Norden und großflächige Freiflächen-Photovoltaik in überwiegend ländlichen Regionen entstehen.
Hierbei tragen die Kunden in den Netzregionen, die jetzt entlastet werden sollen, derzeit alle Kosten für die Integration der erneuerbaren Stromerzeugung. Damit verteilen sich die Kosten aktuell nicht gleichmäßig auf alle Netznutzer. In weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands sind die Netzentgelte – als Bestandteil der Stromkosten – merklich höher als in anderen Regionen Deutschlands. In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte bis zu rund 15 ct/kWh, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 ct/kWh betragen.
"Wir schaffen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und wirtschaften. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung gibt einen Rahmen vor, mit dem Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten identifiziert werden, um infolge, alle Stromverbraucher fair an diesen Mehrkosten zu beteiligen. Die Entlastungsbeträge werden über einen Aufschlag für besondere Netznutzung (über die §19-StromNEV-Umlage) auf den Strompreis aller Stromverbraucher refinanziert. Der Aufschlag wurde durch die Übertragungsnetzbetreiber am 25. Oktober 2024 festgelegt. [Quelle: Bundesnetzagentur]