Gasspeicherumlage sinkt

Die Gasspeicherumlage sinkt zum 1. Juli 2025 auf 0,289 ct/kWh. Erfahren Sie die Hintergründe dieser Entwicklung.

Im Jahr 2022 wurden im Zuge der Gaskrise Mindestfüllstände für Gasspeicher gesetzlich vorgeschrieben. Die dadurch verursachten Kosten werden über die Gasspeicherumlage auf alle Gaskundinnen und -kunden verteilt. Derzeit – in der ersten Jahreshälfte 2025 – liegt die Umlage bei 0,299 ct/kWh und in der Vorperiode betrug sie 0,25 ct/kWh. Die nächste Festlegung erfolgt voraussichtlich zum 1. Januar 2026. Nachfolgend informieren wir Sie über die Hintergründe:

Die Erhebung der Gasspeicherumlage basiert auf §35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), welcher spezielle Füllstandsvorgaben für Gasspeicher definiert: 85 Prozent am 1. Oktober, 95 Prozent am 1. November und 40 Prozent am 1. Februar eines jeweiligen Jahres. Laut Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlicher hat das Unternehmen seit Inkrafttreten des novellierten Gesetzes im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen.

Die Kosten der Beschaffungsmaßnahmen zur Realisierung der Füllstandsvorgaben werden bis an die Endverbraucher weitergegeben. Die Festlegung der Gasspeicherumlage wird überwiegend durch erfolgte und prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE und durch die Höhe der umlagefähigen Menge beeinflusst. Die Reduzierung der Umlage für die zweite Jahreshälfte 2025 resultiert aus einem „im Vergleich zu den Prognosen höheren Verbrauch von Entnahmestellen sowohl mit Standardlastprofil (SLP) als auch mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) im vergangenen Winter“, so die THE.