Gasspeicherumlage erhöht

Die Gasspeicherumlage erhöht sich zum 1. Januar 2025 auf 0,299 ct/kWh. Erfahren Sie die Hintergründe dieser Entwicklung.

Im Jahr 2022 wurden im Zuge der Gaskrise Mindestfüllstände für Gasspeicher gesetzlich vorgeschrieben. Die dadurch verursachten Kosten werden über die Gasspeicherumlage auf alle Gaskundinnen und -kunden verteilt. Derzeit – in der zweiten Jahreshälfte 2024 – liegt die Umlage bei 0,25 ct/kWh und in der Vorperiode betrug sie 0,186 ct/kWh. Die nächste Festlegung erfolgt voraussichtlich zum 1. Juli 2025. Nachfolgend informieren wir Sie über die Hintergründe:

Die Erhebung der Gasspeicherumlage basiert auf §35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), welcher spezielle Füllstandsvorgaben für Gasspeicher definiert: 85 Prozent am 1. Oktober, 95 Prozent am 1. November und 40 Prozent am 1. Februar eines jeweiligen Jahres.

Laut Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlicher hat das Unternehmen seit Inkrafttreten des novellierten Gesetzes im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen.

Die Kosten der Beschaffungsmaßnahmen zur Realisierung der Füllstandsvorgaben werden an die Endverbraucher weitergegeben. Die Festlegung der Gasspeicherumlage wird überwiegend durch erfolgte und prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE und durch die Höhe der umlagefähigen Menge beeinflusst. Bislang wurde die Umlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf SLP, RLM sowie Mengen an Grenzübergangspunkten (GÜP) und virtuellen Kopplungspunkten (VIP) erhoben. Der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht jedoch vor, dass ab dem 01.01.2025 die Gasspeicherumlage nur noch auf SLP- und RLM-Mengen erhoben werden soll. Davon ausgehend, dass der Gesetzgebungsprozess mit Wirkung zum 01.01.2025 umgesetzt wird, hat THE die GÜP- und VIP-Mengen bei der Berechnung der ab dem 01.01.2025 gültigen Gasspeicherumlage unberücksichtigt gelassen. Letzteres sowie der im Vergleich zu den Prognosen stärkere Rückgang der umlagefähigen Menge in der aktuellen Periode fließen in die Berechnung der neuen Gasspeicherumlage ab dem 01.01.2025 ein. [Quelle: THE]