Gasspeicherumlage erhöht

Die Gasspeicherumlage erhöht sich zum 1. Juli 2024 auf 0,25 ct/kWh. Erfahren Sie die Hintergründe dieser Entwicklung.

Im Jahr 2022 wurden im Zuge der Gaskrise Mindestfüllstände für Gasspeicher gesetzlich vorgeschrieben. Die dadurch verursachten Kosten werden über die Gasspeicherumlage auf alle Gaskundinnen und -kunden verteilt. Derzeit – in der ersten Jahreshälfte 2024 – liegt die Umlage bei 0,186 ct/kWh und in der Vorperiode betrug sie 0,145 ct/kWh. Die nächste Festlegung erfolgt voraussichtlich zum 1. Januar 2025 – es ist mit weiteren Anhebungen zu rechnen. Nachfolgend informieren wir Sie über die Hintergründe:

Die Erhebung der Gasspeicherumlage basiert auf §35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), welcher spezielle Füllstandsvorgaben für Gasspeicher definiert: 85 Prozent am 1. Oktober, 95 Prozent am 1. November und 40 Prozent am 1. Februar eines jeweiligen Jahres.
Laut Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlicher hat das Unternehmen seit Inkrafttreten des novellierten Gesetzes im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen.

Die Kosten der Beschaffungsmaßnahmen zur Realisierung der Füllstandsvorgaben werden bis an die Endverbraucher weitergegeben. Die Festlegung der Gasspeicherumlage wird überwiegend durch erfolgte und prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE beeinflusst. Da die Gaspreise im vergangenen Winter wider Erwarten stark gesunken sind, brachten die Veräußerungen von zuvor teuer eingekauften Gasmengen im genannten Zeitraum geringere Erlöse ein als prognostiziert, so THE. Zudem trägt der allgemeine Rückgang des Gasverbrauchs in der kommenden Umlageperiode zur starken Anhebung der Gasspeicherumlage bei.
Da der aktuelle Kontostand des Gasspeicherumlagekontos mit -6,9 Mrd. Euro beträchtlich im Minus ist, sind weitere, sukzessive Erhöhungen der Umlage zu erwarten.

Gerne können Sie uns in diesem Zusammenhang Ihren Zählerstand zum 30.06.2024 über unsere Internetseite unter Angabe der Zählernummer, der Vertragskontonummer und des konkreten Ablesedatums zukommen lassen. Noch einfacher können Sie uns Ihre Zählerstände über das KSE-Kundenportal mitteilen.

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