Energienebenkosten 2024

KSE Energie gibt die für das Lieferjahr 2024 veröffentlichten Energienebenkosten für Strom und Gas 1:1 an ihre Kunden weiter.

Die Energienebenkosten – Abgaben, Umlagen und Netzentgelte – für das Lieferjahr 2024 sind von den Übertragungsnetzbetreibern und der Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht worden. Entsprechend der vertraglich vereinbarten Eins-zu-eins-Abrechnung der Energienebenkosten berechnet KSE Energie neben dem festen Energiepreis sämtliche allgemeinen Preisbestandteile in der jeweils vorgegebenen Höhe an ihre Kunden weiter. 

Die Abgaben und Umlagen im Bereich Strom steigen. Dies resultiert hauptsächlich aus der nachträglichen Anhebung der § 19 StromNEV-Umlage um etwa 60 Prozent. Hintergründe zur kurzfristig geänderten Entwicklung der Umlage finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Hinzu kommt der Anstieg der Offshore-Haftungsumlage von fast 11 Prozent. Lediglich der KWKG-Aufschlag reduziert sich um rund 23 Prozent. Die Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV) ist bereits am 1. Juli 2022 außer Kraft getreten, wobei die Kosten-/Umlageregelung nach § 18 AbLaV erst am 31. Dezember 2023 ausgelaufen ist. Nachberechnungen sind demnach bis Ende 2023 möglich. Seit der Abschaffung der EEG-Umlage in 2022 machen die Stromnebenkosten nur noch einen kleinen Anteil des Strompreises aus.

Die Abgaben und Umlagen im Bereich Erdgas sinken. Dies resultiert hauptsächlich aus der Festlegung der Bilanzierungsumlage von zuvor 0,57 ct/kWh (SLP) und 0,39 ct/kWh (RLM) auf 0 Cent zum 1. Oktober 2023. Die Anhebung der Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 0,059 ct/kWh auf 0,145 ct/kWh wurde bereits zum Juli 2023 entschieden. Von Januar bis Juni 2024 wird die Gasspeicherumlage um 0,41 Euro/MWh auf 1,86 Euro/MWh steigen.
Die Kostenerhöhung der CO2-Bepreisung ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) definiert, wonach die nächste Anpassung für Erdgas zum 1. Januar 2024 von 30 €/t auf 45 €/t erfolgt. Ursprünglich war für 2024 eine Anhebung auf 35 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 geplant. Die erhöhte Anhebung auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 hat die Bundesregierung Ende Dezember 2023 nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen.

Die für 2024 veröffentlichten Abgaben und Umlagen sowie die Vorjahreswerte finden Sie in der obenstehenden Übersicht.


Bis wann gilt die temporäre Mehrwertsteuersenkung für Gas- und Wärmelieferungen?

Nach aktueller Rechtslage erfolgt der Anstieg der Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen von derzeit 7% auf das ursprüngliche Niveau von 19% zum 01.04.2024.


Bis wann laufen die Energiepreisbremsen?

Die staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise in Form der sogenannten „Energiepreisbremsen“ laufen zum 31.12.2023 aus.
Hintergrund: Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 ist die Nutzung der ursprünglich dem „Energie- und Klimafonds“ (EKF) zugeführten Gelder bzw. deren Berücksichtigung für die Haushaltsplanung des aktuellen und der kommenden Jahre nicht mehr möglich. Die Energiepreisbremsen werden zwar aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert, allerdings hat das Bundesfinanzministerium mittlerweile eine Ausgabensperre über weite Teile des Haushalts und auch für den ähnlich wie der KTF konstruierten WSF verhängt. Die aktuelle Haushaltdebatte bzw. die Neubewertung der Haushaltplanung auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes führt dazu, dass der Staat finanziell nicht die Möglichkeit hat, die Preisbremsen zu verlängern.


Netzentgelte für Strom und Erdgas

Die Netzentgelte für Strom und Erdgas sind auf der Internetseite des jeweils zuständigen Netzbetreibers einzusehen. Dessen Namen finden Sie z. B. auf Ihrer Rechnung. Die Netzentgelte betreffend sind bei fast allen Netzbetreibern im Bereich Strom hohe Kostensteigerungen zu erwarten. Bei den Gasnetzentgelten werden voraussichtlich größtenteils nur leichte Änderungen zu verzeichnen sein.

Was bedeutet die Erhöhung der Netzentgelte für Strom zum 1.1.2024. Was sind die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber und warum steigen sie so stark?

Netzentgelte werden für den Transport von Energie bezahlt. Im Fall der Netzentgelte für Strom gibt es die großen Übertragungsnetz-Transportleitungen, die den Strom von den Erzeugungsanlagen durch ganz Deutschland in die Städte und Gemeinden transportieren. Der mit hoher Spannung in den Übertragungsnetzen transportierte Strom gelangt über Stromnetze mit geringerer Spannung bis zu den Verbrauchern. Dafür wird er in eine niedrigere Spannung transformiert. Um den Bau und den Betrieb der Stromleitungen zu finanzieren, zahlen alle Kunden Netzentgelte für ihre Nutzung der Stromnetze (vom Übertragungsnetz bis zum Netzanschluss der einzelnen Kunden). Diese werden pro genutzte Kilowattstunde zuzüglich eines monatlichen Grundpreises in der Stromrechnung berechnet. Die vorläufigen Netzentgelte werden jedes Jahr von den Netzbetreibern für das Folgejahr ermittelt und bis zum 15. Oktober veröffentlicht. Die Höhe der Netzentgelte wirkt sich dann unter anderem auf den Strompreis für das kommende Jahr aus. Die Höhe der Netzentgelte kann bis zum Ende Dezember eines Jahres für das Folgejahr geändert werden. Diese Anpassungen waren in der Vergangenheit in der Regel nur gering.

Für die Übertragungsnetze zum Transport großer Mengen Strom und zur Aufrechterhaltung der Versorgung fallen Kosten für den Betrieb und den Bau an. Ein Teil der Betriebskosten sind die sogenannten Systemdienstleistungskosten, die u.a. von den Strombeschaffungskosten abhängig sind. Da die Beschaffungskosten krisenbedingt stark gestiegen sind, sind auch die Netzkosten der Übertragungsnetze stark gestiegen.

Um die Kunden zu entlasten, wollte die Bundesregierung zu diesen Kosten für das Jahr 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro zahlen, damit die Netzentgelte für die Kunden nicht so stark steigen. Dieser Zuschuss sollte mit Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erfolgen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 hat jedoch zur Folge, dass unter anderem die Nutzung der dem WSF zugeführten Gelder bzw. deren Berücksichtigung für die Haushaltsplanung der kommenden Jahre nicht mehr möglich ist und die Haushaltsplanung des kommenden Jahres neu im Bundestag diskutiert wird.

Das bedeutet: Durch den Wegfall des Zuschusses für die Übertragungsnetze im Jahr 2024 mussten die Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte neu kalkulieren und veröffentlichen. Der Preisanstieg muss dann auch in die Kalkulation der Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber und in die Kalkulation der Strompreise übernommen werden. Die Strompreise werden also steigen.