Gebäude-Energie-Gesetz

Die beschlossene Gesetzesnovelle definiert energetische Vorgaben für beheizte sowie klimatisierte Gebäude.

Ziel des Ende September 2023 novellierten Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) ist, den Umstieg auf klimafreundliches Heizen voranzutreiben. Denn mit mehr als 30 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland überschreitet der Gebäudesektor seit Jahren die in den Klimaschutzpfaden festgelegten Obergrenzen an CO2-Emissionen. Somit soll die Gesetzesnovelle einen Beitrag leisten, die Klimaschutzziele zu erreichen, um die Energieversorgung Deutschlands schöpfungsfreundlich und unabhängig von Energieimporten werden zu lassen.


Das Wichtigste im Überblick:

  • Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) definiert die energetischen Erfüllungspflichten beheizter und klimatisierter Gebäude. Nicht betroffen sind Gebäude mit geringem Energiebedarf und historische Bauten, wie beispielsweise Kirchen und Denkmäler.
  • Das GEG umfasst Vorschriften zur Heizungs- und Klimatechnik, zum Wärmedämmstandard sowie zum Hitzeschutz.
  • Beim Ersetzen einer Heizung gelten die Anforderungen des GEG ab 2024 nur für Öl- und Gasheizungen. Abhängig von der Größe der Kommune treten manche Richtlinien erst ab Mitte 2026 bzw. ab 2028 in Kraft.
  • Ist eine alte Heizung irreparabel defekt, dürfen Sie in einer fünfjährigen Übergangsfrist von den Vorgaben des GEG abweichen.
  • Im Bereich Neubau schreibt das GEG bestimmte Anteile an erneuerbaren Energien vor, die zum Heizen oder Kühlen des Gebäudes zu verwenden sind.

 

Erfahren Sie, welche Pflichten bei Modernisierungen und Neubauten im Detail zu erfüllen und welche weiteren Anforderungen zu beachten sind.

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