Neues Smart-Meter-Gesetz

Am 12.05.2023 hat der Bundesrat das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final beschlossen.

Ziel des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierten Gesetzes ist der beschleunigte, flächendeckende Einsatz digitaler Stromzähler – sogenannter Smart Meter. Bis 2032 sollen die digitalen Zähler der neue Standard sein und die bisherigen analogen Zähler weitestgehend abgelöst haben. Um einen zügigen Einbau der neuen Zähler zu gewährleisten, ist keine Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erforderlich.

Die Vorteile der Smart Meter liegen neben einer effizienteren Messung und Steuerung des Verbrauchs sowie der Stromeinspeisung in der für Stromanbieter besser zu kontrollierenden Netzauslastung. Bis 2025 soll Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet werden, mittels dynamischer Tarife Strom zu Zeitpunkten zu nutzen, in denen dieser von erneuerbaren Energien bereitgestellt und kostengünstig ist.

Für Privathaushalte und Betreiber kleiner Anlagen werden die jährlichen Kosten für einen Smart Meter auf 20 Euro gedeckelt. Für Besitzer von PV-Anlagen oder Wallboxen liegt der Preis bei 50 Euro pro Jahr.

Laut Pressemitteilung des BMWK schafft das Gesetz «Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme und treibt die Digitalisierung bei der Energieversorgung voran». Die während des Gesetzgebungsverfahrens eingebrachten Kritikpunkte des Bundesrates seien entsprechend aufgegriffen worden.

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