E-Auto-Förderung

Für gemeinnützige Einrichtungen läuft die Kaufprämie von Bund und Autoherstellern für Elektrofahrzeuge auch 2023 weiter.

Diese Neuerung hat das Bundeswirtschaftsministerium noch nachträglich in den Entwurf für die novellierte Förderrichtlinie zum Umweltbonus eingebracht. Als Begründung gibt Minister Robert Habeck (Grüne) an, dass Gemeinnützige «eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle» erfüllten, «insbesondere auch beim Klimaschutz». Die Novelle soll noch im Herbst 2022 in Kraft treten. Für Privatkunden läuft die Förderung ebenfalls weiter. Kommerzielle Unternehmen erhalten ab September 2023 keine Förderung mehr.

Ab 1. Januar 2023 soll der Umweltbonus auf reine E- und Brennstoffzellen-Autos beschränkt werden. Plug-in-Hybride fallen somit aus der Förderung raus. Reine Batterie- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge werden ab 1. Januar 2023 mit maximal 6.750 Euro bezuschusst. Davon übernimmt der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) zwei Drittel und den Rest trägt der Hersteller. Anfang 2024 soll der förderberechtigte Nettolistenpreis von 65.000 auf 45.000 Euro herabgesetzt werden.

Die Bundesmittel zur Förderung werden 2023 von derzeit 5 Mrd. Euro auf 2,1 Mrd. Euro und in 2024 auf 1,3 Mrd. Euro gesenkt. Sie kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds, in den die Einnahmen aus dem nationalen und europäischen Emissionshandel fließen.

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