Energienebenkosten 2023

KSE Energie gibt die für das Lieferjahr 2023 veröffentlichten Energienebenkosten für Strom und Gas 1 : 1 an ihre Kunden weiter.

Die Energienebenkosten – Abgaben, Umlagen und Netzentgelte – für das Lieferjahr 2023 sind von den Übertragungsnetzbetreibern und der Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht worden. Entsprechend der vertraglich vereinbarten Eins-zu-eins-Abrechnung der Energienebenkosten berechnet KSE Energie neben dem festen Energiepreis sämtliche allgemeinen Preisbestandteile in der jeweils vorgegebenen Höhe an ihre Kunden weiter. 

Die Abgaben und Umlagen im Bereich Strom verteuern sich. Durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 machen die Stromnebenkosten zwar nur noch einen deutlich kleineren Anteil des Strompreises aus. Allerdings sind die verbliebenen Abgaben und Umlagen wichtige Indikatoren, welche 2023 in Summe steigen. Dies bewirkt der Anstieg der Offshore-Haftungsumlage um rund 41 Prozent. Die restlichen Beträge sinken hingegen leicht: der KWKG-Aufschlag verringert sich um 5,6 Prozent und die § 19 StromNEV-Umlage um rund 4,6 Prozent. Die Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV) ist bereits am 1. Juli 2022 außer Kraft getreten, wobei die Kosten-/Umlageregelung nach § 18 AbLaV erst am 31. Dezember 2023 ausläuft. Demnach wird die AbLaV-Umlage 2023 auf null sinken, Nachberechnungen sind allerdings bis Ende 2023 möglich.

Die Abgaben und Umlagen im Bereich Erdgas steigen ebenfalls. Dies resultiert hauptsächlich aus einem schwierigeren Marktumfeld infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine und dem Ziel, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. So wird ab Oktober erstmals eine Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh erhoben. Die Höhe der Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird ab Januar 2023 neu definiert – für jeweils sechs Monate. Zudem wird die Bilanzierungsumlage von zuvor 0 Cent für SLP auf 0,57 ct/kWh und für RLM auf 0,39 ct/kWh festgelegt. Bezüglich der Kosten der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat der Bundestag am 20. Oktober 2022 eine Gesetzesänderung beschlossen. Demnach wird die nächste Kostenerhöhung für Erdgas um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben, um die Energiekosten von Verbrauchern nicht zusätzlich zu belasten.
Zur weiteren wirtschaftlichen Entlastung von Gaskunden hat die Bundesregierung am 30. September 2022 entschieden, die Gasbeschaffungsumlage, die erst im September mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 eingeführt worden war, wieder zurückzunehmen. Diese Umlage wird daher nicht auf den Energiepreis aufgeschlagen. Zudem wurde die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 Prozent auf 7 Prozent (befristet bis zum 31. März 2024) am 30. September 2022 im Bundestag verabschiedet.

Die Umsetzung der Umsatzsteuerreduzierung soll nach einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) mit der nächsten Verbrauchsabrechnung umgesetzt werden. Dies ist für RLM-Abnahmestellen die Monatsrechnung für Oktober 2022. Für SLP-Abnahmestellen ist dies die Jahresverbrauchsabrechnung 2022. Diesbezüglich eröffnet das BMF-Schreiben die Möglichkeit, den reduzierten Umsatzsteuersatz auf die gesamte Liefermenge 2022 anzuwenden. Wir gehen daher derzeit davon aus, den reduzierten Umsatzsteuersatz in der Jahresverbrauchsabrechnung für alle SLP-Abnahmestellen auf den gesamten Jahresverbrauch 2022 anwenden zu können.

Die – noch vorläufigen – Netzentgelte für Strom und Erdgas sind auf der Internetseite des jeweils zuständigen Netzbetreibers einzusehen. Dessen Namen finden Sie z. B. auf Ihrer Rechnung. Die Netzentgelte betreffend sind ebenfalls starke Kostensteigerungen zu erwarten. Laut Energieverband BDEW sei unstrittig, „dass dieser Anstieg nicht den Netzbetreibern selbst zuzurechnen ist, sondern neben den notwendigen Infrastrukturinvestitionen insbesondere eine Folge der Preisentwicklungen beispielsweise an den Energie- und Rohstoffmärkten im Zuge der gegenwärtigen politischen Ausnahmesituation darstellt.“

Die für 2023 veröffentlichten Abgaben und Umlagen sowie die Vorjahreswerte finden Sie in der obenstehenden Übersicht.