PV auf Kirchen

NRW und Baden-Württemberg erleichtern die Installation von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden.

«Viele Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten», so die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg, Nicole Razavi (CDU). Daher hat ihr Ministerium als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes Anfang Juli entsprechende Leitlinien erlassen, welche die Installation von PV-Anlagen auf Baudenkmälern vereinfachen. Gemäß den Leitlinien ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Solaranlage auf einem Kulturdenkmal «regelmäßig» zu erteilen, sofern sich die PV-Anlagen «der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden».

Auch NRW stellt «ein reges Interesse an der Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Baudenkmälern fest», so ein Sprecher des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW. Die Gesetzesänderung zum 1. Juni ebnet den Weg für eine erleichterte Montage von sichtbaren Ökostromanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Durch PV, Solarthermie und energetische Sanierungen könnten diese Gebäude neben einem Beitrag zum Klimaschutz auch dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen und noch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

Quelle: Energie & Management, Stand: 20.07.2022