Gas-Krise

Infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine verschärft sich die Lage auf dem Energiemarkt zunehmend.

Aufgrund der reduzierten Erdgas-Verfügbarkeit sind die Großhandelspreise – für Erdgas und auch für Strom – massiv gestiegen und unterliegen sehr starken Schwankungen. Zudem besteht das reale Risiko einer Gasmangellage spätestens im Winter. "Wir sind in einer Phase, wo wir uns alle Optionen des Handels erhalten müssen", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck im Bundestag.

Zur Bewältigung der Gas-Krise hat der Bundestag der Regierung umfassende Instrumente an die Hand gegeben, um Versorger zu stützen und Kunden-Preise abzufedern. Am 8. Juli 2022 stimmte auch der Bundesrat der Reform des Energie-Sicherungsgesetzes (EnSiG) zu, welche eine schnelle Reaktion des Bundes auf eine weitere Verknappung der Gasliefermengen und infolge höhere Preise ermöglicht. Auf Basis der Gesetzesreform können Regelungen in Kraft gesetzt werden, um

  • Importeure bei drohender Insolvenz mit staatlichen Hilfen zu stützen (nach § 29 EnSiG)
  • Mehrkosten der Importeure für Ersatzbeschaffungen (gleichmäßiger und) schneller weiterzugeben
    1. nach § 26 EnSiG: das saldierte Preisanpassungsrecht ermöglicht durch eine Art Umlagemechanismus eine gleichmäßige Verteilung der Beschaffungsmehrkosten auf alle Gaskunden
    2. nach § 24 EnSiG: das außerordentliche gesetzliche Preisanpassungsrecht für Gaslieferverträge ermöglicht es Energieversorgern, die Beschaffungsmehrkosten entlang der gesamten Lieferkette bis hin zur Letztverbraucherbelieferung weiterzugeben
  • bereits stillgelegte oder zur Stilllegung vorgesehene Kohlekraftwerke wieder hochzufahren
  • den Verbrauch über Vorgaben (z.B. zur Raumtemperatur) zu steuern

In Bezug auf die Mehrkostenverteilung stellt § 24 EnSiG die letzte Eskalationsstufe dar, die Maßnahmen nach § 26 EnSiG werden vorrangig geprüft.

Das Maßnahmenpaket wappnet die Regierung, sodass sie in sämtlichen eintreffenden Szenarien schnell handlungsfähig ist.

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