Osterpaket ist beschlossen

Das "Osterpaket" der Bundesregierung ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten.

Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat dem sogenannten Osterpaket zugestimmt. Einige Passagen treten direkt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt bzw. in einigen Wochen und Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.

Mit dem Osterpaket wurden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Mit den beschlossenen Gesetzesänderungen richtet Deutschland seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutzpfad aus. Bis 2045 will Deutschland das Klimaneutralitätsziel erreicht haben. Bereits bis 2035 soll die Stromversorgung fast vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Aufgrund der verschärften Zielsetzung und des angenommenen künftig steigenden Strombedarfs durch zunehmende Elektrifizierung, u. a. des Wärme- und Verkehrssektors, ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien innerhalb kurzer Zeit zu vervielfachen. Dazu werde die Geschwindigkeit beim Ausbau der Energieerzeugung aus Erneuerbaren zu Wasser, zu Land und auf dem Dach verdreifacht, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine zeige zudem: «Energiepolitik ist Sicherheitspolitik.» So drängt das Erfordernis nach Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland zusätzlich dazu, den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigt voranzutreiben. «Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit», so Habeck. Die Osterpaket-Gesetzesnovelle bilde die Voraussetzung für die Energiesicherheit und die Energiesouveränität Deutschlands sowie die Klimaneutralität bis 2045, unterstrich Habeck.

 

Welche Gesetze wurden angepasst?

Bei dem beschlossenen Osterpaket handelt es sich um ein Artikelgesetz, welches Novellierungen zu folgenden Einzelgesetzen umfasst: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

 

Welche Maßnahmen werden ergriffen?

Zu den Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien zählt die Bereitstellung neuer Flächen für den Ausbau von Photovoltaik, die Ausweitung der Beteiligung von Kommunen bei Windkraft an Land und bei Photovoltaik, die verstärkte Erschließung von windschwachen Standorten und die Verbesserung von Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Für den Ausbau von Windenergie auf See werden künftig neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen auch bislang nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.

Der Bau von Windkraftanlagen an Land soll mit bis zu 10.000 MW pro Jahr deutlich schneller voranschreiten. Ende 2021 lag die Kapazität bei Windkraft an Land bei 56.000 MW. Das Ziel für 2030 liegt bei 115.000 MW. Die den Ausbau hemmenden Faktoren sollen im nächsten großen Gesetzespaket, dem «Sommerpaket», behandelt werden.

Die Leistung installierter Photovoltaik-Anlagen soll bis 2030 von zuletzt 59.000 MW auf 215.000 MW ansteigen. Um das zu erreichen, wird die jährliche Ausbaurate sukzessive auf 22.000 MW erhöht. Es ist geplant, den Zubau gleichermaßen auf Dächer und Freiflächen zu verteilen. Bereits für das laufende Jahr wird die Vergütung für die Überschusseinspeisung attraktiver. Eine wesentliche Änderung stellt die Einführung eines eigenen Vergütungssatzes für Volleinspeise-Anlagen dar. Dieser ist gegenüber dem Vergütungssatz für Anlagen, die in Überschusseinspeisung betrieben werden, deutlich höher. Für Solaranlagen am Boden wurden die Kriterien angepasst, sodass künftig mehr Flächen infrage kommen, z. B. am Rande von Mooren oder Äckern.

«Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet», erklärt Habeck. Um Strom- und Gasverbraucher künftig besser zu schützen, werden die Rechte der Endkunden sowie die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt.

Einen Gesamtüberblick über die Gesetzesnovelle finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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