Energie für Kirche | Juli 2023


###USER_salutation###,

die Energiewende für Kirchen und Einrichtungen schreitet weiter voran. Die Fülle an Umsetzungsmaßnahmen, ökonomische Überlegungen, geopolitische Themen sowie gesetzliche Vorgaben machen die Durchführung komplex. Die KSE Energie als kirchlicher Energieversorger unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und Ihren Weg zu einer schöpfungsfreundlichen Energieversorgung erfolgreich zu gestalten. Und das ohne Gewinnabsicht – lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

Herzlichst, Ihr Jan Bergenthum


 

Stromzähler

Neues Smart-Meter-Gesetz

Am 12.05.2023 hat der Bundesrat das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final beschlossen. Ziel des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz initiierten Gesetzes ist der beschleunigte Einsatz digitaler Stromzähler – sogenannter Smart Meter. Bis 2032 sollen die digitalen Zähler der neue Standard sein.   More Icon  jetzt mehr lesen!

KSE Energie

Willkommen im Team

Thomas Rentmeister ist seit April 2023 bei KSE Energie als Leiter für den Bereich Energiedienstleistungen zuständig. Er freut sich, durch den Ausbau dieses Bereichs einer sinnstiftenden Aufgabe nachzugehen, die sein Interesse an den Themen der regenerativen Stromerzeugung, der Mobilität der Zukunft und dem Dienst am Menschen vereint.   More Icon  jetzt mehr lesen!

Kundenstimmen

Energie von Kirche für Kirche deutschlandweit

Seitdem der Kundenkreis der KSE Energie 2019 auf eine deutschlandweite Energielieferung erweitert wurde, freuen wir uns, mittlerweile in fast allen Bundesländern vertreten zu sein und dadurch Kirchen in ganz Deutschland bei einer schöpfungsfreundlichen Energieversorgung zu unterstützen. Erfahren Sie, was Kunden an KSE Energie schätzen.   More Icon  jetzt mehr lesen!

Gasnebenkosten

Gasspeicherumlage erhöht

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) erhöhte die Gasspeicherumlage zum 1. Juli 2023 auf 1,45 Euro/MWh. In der ersten Jahreshälfte 2023 betrug die Umlage 0,59 Euro/MWh. Die Erhebung der Gasspeicherumlage basiert auf der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), welche spezielle Füllstandsvorgaben für Speicher definiert.   More Icon  jetzt mehr lesen!

 
 
KSE-Webseite   |   Kontakt   |   Impressum   |   Abmelden

Sie können der Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse für Newsletter jederzeit widersprechen. Antworten Sie dazu einfach auf diese E-Mail, um derartige Benachrichtigungen künftig nicht mehr zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite.