Kurzfristig wurden noch umfassende Änderungen eingebracht, unter anderem ist für eigenverbrauchten Strom von Anlagen < 30 kWp und einem Jahresertrag von < 30 MWh keine EEG-Umlage zu zahlen. Dies kann die Wirtschaftlichkeit des Eigenverbrauchs deutlich erhöhen.
Betreibern von Ü20-Anlagen empfehlen wir:
- Speisen Sie den Strom zunächst ins Netz ein. Hierzu ist keine Handlung erforderlich, dieser Fall tritt automatisch ein. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Vergütung, die 2 – 4 ct/kWh betragen wird.
- Die Nutzung des eigenerzeugten Stroms aus der PV-Anlage (Eigenverbrauch) wird in den meisten Fällen die wirtschaftlichste Variante sein. Hierzu muss der elektrische Anschluss Ihrer PV-Anlage umgebaut werden. Holen Sie dazu ein Angebot bei Ihrem örtlichen Elektriker ein. Wir empfehlen zusätzlich einen Anlagencheck durchführen zu lassen.
- Wir bieten Ihnen an zu prüfen, ob sich in Ihrem Fall eine Umrüstung lohnt. Senden Sie uns dazu das eingeholte Angebot (per E-Mail an energiedienstleistungen@kse-energie.de).
Derzeit prüft KSE Energie ein Angebot zum Aufkauf des (Überschuss-)Stroms. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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