AKTUELLES
Im Rahmen des Lieferprodukts KSE Ökostrom – KlimaPlus fördert KSE Energie Kundenprojekte mit bis zu 7.000 Euro.
Am 11.02.2021 wurde im Bundestag das "Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz" (GEIG) beschlossen.
Entscheiden Sie sich künftig für den elektronischen Versand Ihrer Abrechnungen und schützen Sie die Umwelt.
Im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist der Einbau digitaler Stromzähler bis 2032 vorgesehen.
Anhand des neuen Gesetzesbeschlusses empfiehlt KSE Energie Betreibern von Ü20-Anlagen folgendes Vorgehen.
Die Frist zur Eintragung von Bestandsanlagen ins Marktstammdatenregister (MaStR) endet am 31. Januar 2021.
Erfahren Sie im kostenlosen Web-Seminar alles über die aktuellen Förderprogramme im Bereich Elektromobilität.
«Das ist Bewahrung der Schöpfung in modernem Gewand» – das Journalistenteam der Erzdiözese Freiburg berichtet.
Das neue BMU-Förderprogramm unterstützt explizit soziale Einrichtungen beim Umstieg auf Elektromobilität.
Die Energienebenkosten – Abgaben, Umlagen und Netzentgelte – für das Lieferjahr 2021 sind tendenziell fallend.
Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt EnEG, EnEV und EEWärmeG.
Die ersten knallroten Elektro-Flitzer der Kirchlichen Sozialstation Sachsenheim sind im Einsatz und kommen sehr gut an.
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