Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Vorgang, bei dem eine Verbrauchsstelle von dem bisherigen zu einem neuen Energieversorger wechselt. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung wird der bisherige Prozess eines Lieferantenwechsels im Bereich Strom zum 6. Juni 2025 geändert. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur bevorstehenden Änderung.
Was ändert sich grundsätzlich?
Die Bundesnetzagentur hat die Umsetzung des Strom-Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden (nach §20a Energiewirtschaftsgesetz) vorerst zum 1. April 2025 festgelegt und nachträglich auf den 6. Juni 2025 verschoben. Dadurch wird der deutsche Energiemarkt mit der Neuerung konfrontiert, den Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden durchzuführen. Bislang konnte die Durchführung des Prozesses bis zu 13 Werktage beanspruchen. Die Reform soll es Verbrauchern erleichtern, ihren Energieversorger zu wechseln und den Prozess wesentlich beschleunigen.
Was ändert sich für Kunden?
Kunden können flexibler und zügiger ihren Stromversorger wechseln:
Mit der Prozessänderung geht dies ab Juni innerhalb von 24 Stunden. Vertragliche Kündigungsfristen bleiben allerdings weiterhin bestehen – beliebig den Anbieter wechseln ist demnach nur möglich, sofern keine vertragliche Bindung besteht.
Die MaLo-ID erhält zukünftig eine wichtige Funktion:
Es geht dabei um eine elfstellige Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID), welche Sie auf Ihrer Stromrechnung finden und im Prozess des Anbieterwechsels möglichst angeben sollten. Mittels dieser MaLo-ID kann Ihre Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zugeordnet werden. Dies vereinfacht die Kommunikation aller am Lieferantenwechsel beteiligten Akteure und ermöglicht die Prozessbeschleunigung – vorausgesetzt die MaLo-ID kann vom Netzbetreiber zugeordnet werden. Sofern Sie die MaLo-ID nicht angeben, verlängert dies den Prozess um mindestens 2 Stunden.
Keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr – Meldung 5 Werktage im Voraus erforderlich:
An- und Abmeldungen von Zählern waren bisher teilweise bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich. Mit der Prozessänderung werden An- und Abmeldungen ausschließlich zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich sein. Bitte melden Sie uns Ein- und Auszüge mindestens 5 Werktage im Voraus.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.












