CO₂-Kostenaufteilung

Wichtige Hinweise zur Ermittlung angefallener CO2-Kosten und zu deren Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter.

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2-KostAufG) regelt die Aufteilung der anfallenden Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter. Kohlendioxidkosten fallen beispielsweise für den Verbrauch von Heizöl, Erdgas und weiteren Brennstoffen an. In welchem Verhältnis die Kosten aufgeteilt werden hängt von dem Umfang der Treibhausgasemissionen ab, die anhand des Brennstoffverbrauchs des Gebäudes berechnet werden können.

Die Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten im Einzelfall obliegt im Regelfall dem Vermieter und wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen (z.B. durch eine Gasetagenheizung) führen die Berechnung zur Kostenaufteilung anhand der Verbrauchsrechnung ihres Versorgers selbst durch. Den errechneten Vermieter-Anteil an den Kohlendioxidkosten können sich die Mieter anschließend erstatten lassen.

Zur Berechnung der angefallenen Kohlendioxidkosten und deren Aufteilung gibt es verschiedene Onlinetools. Viele dieser Tools (darunter auch das des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, kurz BMWK) sind nicht eindeutig in ihrer Darstellung, was zu Verwirrung bei den Nutzenden führen kann. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Brennwert und Heizwert wird nicht immer richtig abgebildet.
In Rechnungen für den Bezug von Erdgas wird der „brennwertbezogene“ Verbrauch abgerechnet. Für Onlinetools, die den „heizwertbezogenen“ Emissionsfaktor von 0,20088 nutzen, muss der Verbrauchswert aus der Erdgasrechnung vorab umgerechnet werden. Dies erfolgt über den Umrechnungsfaktor 0,903 von Brenn- auf Heizwert.

 

Rechenbeispiel:

  • Brennwertbezogene Verbrauchsmenge aus Ihrer Erdgasrechnung [kWh] * Umrechnungsfaktor Brenn- auf Heizwert [0,903 MJ/MJ] = Heizwertbezogene Verbrauchsmenge [kWh]
    50.000 kWh * 0,903 MJ/MJ = 45.150 kWh
     
  • Heizwertbezogene Verbrauchsmenge [kWh] * heizwertbezogener Emissionsfaktor [0,20088 kg CO2/kWh] = Brennstoffemissionen [kg CO2]
    45.150 kWh * 0,20088 kg CO2/kWh = 9.069,732 kg CO2

 

Wo sind die relevanten Informationen auf der Verbrauchsrechnung zu finden?

KSE Energie weist die Posten zur Berechnung der angefallenen Kohlendioxidkosten auf den Erdgasrechnungen bislang folgendermaßen aus:

  • „CO2-Ausstoß der Verbrauchsmenge
    heizwertbezogener Emissionsfaktor 0,0558 t CO2/GJ“

    zu finden im unteren Bereich der Verbrauchsermittlung
    Erläuterung: Brennwertbezogene Verbrauchsmenge multipliziert mit brennwertbezogenem Emissionsfaktor ergibt Brennstoffemissionen
  • „BEHG“ (Abkürzung für Brennstoffemissionshandelsgesetz)
    zu finden im Bereich Entgeltermittlung unter Steuern und Abgaben
    Erläuterung: Die ausgewiesenen Kosten für das BEHG entsprechen hierbei den aufzuteilenden Netto-Kosten nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz.

 

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