EWärmeG erfüllen mit KSE-Bioerdgas

Das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG BW) verpflichtet bei Modernisierung der Heizungsanlage 10% des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken.

   

Mit KSE-Bioerdgas erfüllen Sie diese Vorgaben und tragen gleichzeitig zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei:

  • Bei Modernisierungen erfüllt eine Beimischung von 10% bereits die Vorgaben des EWärmeG
  • Das entspricht einem Aufschlag von ca. 0,4 ct/kWh (netto)
  • Herstellung aus nachwachsenden Rohstoffen und biologischen Abfällen
  • Keine Verwendung oder Verdrängung von Nahrungsmittelpflanzen
  • Keine Verwendung von genmanipulierten Pflanzen
  • Zertifizierte Qualität identisch mit herkömmlichem Erdgas

Sie planen eine Modernisierung Ihrer Heizungsanlage?
Dann sprechen Sie mit uns über KSE-Bioerdgas!

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