
EWärmeG erfüllen mit KSE-Bioerdgas
Das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG BW) verpflichtet bei Modernisierung der Heizungsanlage 10% des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken.
Mit KSE-Bioerdgas erfüllen Sie diese Vorgaben und tragen gleichzeitig zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei:
- Bei Modernisierungen erfüllt eine Beimischung von 10% bereits die Vorgaben des EWärmeG
- Das entspricht einem Aufschlag von ca. 0,4 ct/kWh (netto)
- Herstellung aus nachwachsenden Rohstoffen und biologischen Abfällen
- Keine Verwendung oder Verdrängung von Nahrungsmittelpflanzen
- Keine Verwendung von genmanipulierten Pflanzen
- Zertifizierte Qualität identisch mit herkömmlichem Erdgas
Sie planen eine Modernisierung Ihrer Heizungsanlage?
Dann sprechen Sie mit uns über KSE-Bioerdgas!
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