Beschaffungskriterien
Vorgaben für die Beschaffungsoptimierung
1. Die Beschaffung für das KSE Energiedepot® erfolgt in drei Schritten (Einkaufsregel I –III), deren Reihenfolge strikt einzuhalten ist.
2. Einkaufsregel III tritt erst in Kraft, wenn Einkaufsregel II mindestens einmal zur Anwendung gekommen ist.
3. Einkaufsregel III wird ausgelöst, wenn innerhalb von 3 aufeinander folgenden Tagen bei den Strom- bzw. Erdgas-Settlementpreisen nachstehende Differenzen aufgetreten oder überschritten sind:
• Erdgas: + 0,4 / -0,7 €/MWh
• Strom base: + 0,4 / -0,6 €/MWh
• Strom peak: + 0,8 / -1,4 €/MWh
(Die Differenzen wurden aufgrund mehrjähriger historischer Werte ermittelt
und stellen keine Garantie für die Zukunft dar.)
4. Die zu betrachtenden Settlementpreise sind:
• Erdgas: EEX NCG Natural Gas Year Futures, CAL 14, CAL 15 usw.
• Strom base: EEX Phelix baseload Year Futures, CAL 14, CAL 15 usw.
• Strom peak: EEX Phelix peakload Year Futures, CAL 14, CAL 15 usw.
Die Settlementpreise werden täglich an der Europäischen Strombörse in Leipzig (EEX) festgestellt und im Internet unter www.eex.com veröffentlicht.
5. Bei Auslösung von Einkaufsregel III wird die jeweilige Tranche am darauf folgenden Tag (vierter Tag bzw. am nächsten Börsentag) beschafft und der Settlementpreis dieses Tages mit den unter Punkt B. genannten Aufschlägen addiert.
6. Jede Tranche enthält die gleiche Menge Energie. Können durch verspätete Teilnahme nicht alle Tranchen eines Lieferjahres ausgeschöpft werden, so verteilt sich die Energiemenge gleichmäßig auf die verbleibenden Tranchen.
Infobroschüre
Detaillierte Informationen finden Sie auch in unserer Infobroschüre zum KSE-Energiedepot




